Einführung:

Der Mietspiegel ermöglicht die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete entspricht den üblichen Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden.

Die Abteilung Statistik und Stadtforschung im Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung der Stadt Wolfsburg hat den Mietspiegel auf Basis einer wissenschaftlichen Auswertung einer Stichprobenerhebung erarbeitet. Der Prozess wurde vom Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) wissenschaftlich begleitet. Die Erstellung des Mietspiegels wurde vom Arbeitskreis Mietspiegel, insbesondere mit den Interessenvertretungen der Mieter- und Vermieterseite fachlich begleitet.

Beim vorliegenden ersten Wolfsburger Mietspiegel handelt es sich um einen "qualifizierten Mietspiegel" gem. § 558d BGB unter Einhaltung der Anforderungen der Mietspiegelverordnung (MsV). Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Gegenüber einem "einfachen Mietspiegel" wird bei einem qualifizierten vermutet, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Der Wolfsburger Mietspiegel 2024 wurde gem. § 558d Abs. 1 Satz 1 am 27.09.2023 von den Interessenvertretungen der Mieter- und Vermieterseite im Arbeitskreis Mietspiegel, dem Mieterverein Wolfsburg e.V. sowie Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V., als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Zur Erhöhung der Vermutungswirkung erfolgte am 06.12.2023 zusätzlich im Rahmen eines Ratsbeschlusses (V 2023/0696) die Anerkennung durch den Rat der Stadt Wolfsburg.

Geltungsberereich und Anwendungshinweise:

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohnungen an der Adresse) im Wohnflächenbereich zwischen 26 und 175 Quadratmetern im Stadtgebiet Wolfsburg. Nicht anzuwenden ist der Mietspiegel u.a. auf ein Erhöhungsverlangen innerhalb der Laufzeit von Staffel- und Indexmietvereinbarungen oder preisgebundenen Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist. Nicht unmittelbar ist der Mietspiegel anwendbar auf Wohnraummietverhältnisse, die zwar nicht grundsätzlich vom Anwendungsbereich der §§ 556d und 558 BGB ausgenommen sind, jedoch von der üblichen Vertragsgestaltung abweichen oder nicht/nur in unzureichender Zahl in den Daten vorliegen (z. B. möblierter Wohnraum oder Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern).
Detaillierte Ausführungen zum Geltungsbereich und zu Anwendungshinweisen finden Sie in der Mietspiegelbroschüre zum qualifizierten Mietspiegel 2024 (PDF)

Bei der im Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich um die monatliche Kaltmiete je Quadratmeter Wohnfläche einer Wohnung. Das ist die auch als Nettokaltmiete bekannte Zahlung an den Vermieter. Darin sind keine Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV), sonstige Nebenkosten oder Zuschläge für z.B. einen Stellplatz enthalten. In der Praxis sind Mietverträge unterschiedlich gestaltet. Sind z.B. Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten (Inklusiv-/Teilinklusivmiete), muss der Betrag vor Anwendung des Mietspiegels um die enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden die Zu- und Abschläge auf den sogenannten Grundbetrag addiert.

Der Online-Mietspiegelrechner:

Durch den mittels eines Regressionsverfahrens berechneten qualifzierten Mietspiegel lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete in wenigen Schritten ermitteln. Hierfür können Sie diesen Online-Mietspiegelrechner oder die auf wolfsburg.de/mietspiegel verfügbare Mietspiegelbroschüre zum qualifizierten Mietspiegel 2024 für die Stadt Wolfsburg nutzen. Wir empfehlen, die Mietspiegelbroschüre zu lesen, bevor Sie die Berechnungen durchführen. Beachten Sie zusätzlich die Hinweise bei den jeweiligen Fragen beim Mietspiegelrechner.

Zur Mietspiegelbroschüre zum qualifizierten Mietspiegel 2024 (PDF)

Der Mietspiegelrechner ist ein Angebot der Stadt Wolfsburg. Für ein Mieterhöhungsverlangen oder die Berechnung einer Neuvertragsmiete gemäß §§ 556d und 558 BGB sind die in der "Mietspiegelbroschüre zum qualifizierten Mietspiegel 2024" enthaltenen Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete rechtlich bindend.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete verarbeitet. Die Angaben sind anonym und es erfolgt keine weiterführende Analyse oder Auswertung.