Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Befragungen der Stadt Wolfsburg unter der Basis URL "https://befragungen.stadt.wolfsburg.de/questorpro/", sofern diese Erklärung im Footer der Befragung verlinkt ist.
Als Kommune streben wir es an, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 26.10.2022 durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Angaben des Softwareherstellers Blubbsoft GmbH. Der Hersteller strebt zudem eine Zertifizierung an.
Ob eine Online-Befragung mit QuestorPro vollständig oder nur teilweise barrierefrei ist, hängt von den verwendeten Fragetypen und Formatierungsanweisungen ab. Bei Verwendung von im Folgenden Abschnitt genannten Inhalten sind die Online-Befragungen bzw. die Webseite aufgrund der Überprüfung nur teilweise barrierefrei. Zusätzlich ist die inhaltliche Gestaltung des Fragebogens entscheidend. Es wird versucht, sofern möglich, beschreibende Elemente wie Zwischenüberschriften, Erläuterungen und Bilder programmatisch mit den dazugehörigen Fragen zu verknüpfen (ARIA-Attribute). So wird der Online-Bogen für Screen-Reader nutzbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die hier aufgeführten Inhalte sind nicht zwingend in Ihrer aktuellen Befragung vorhanden:

  • unterstrichener Text
  • skalierte Fragen mit Schieberegler
  • skalierte Fragen mit Skalenbeschriftungen nur links und rechts
  • Zahlenwertfragen mit benutzerdefiniertem Format
  • Polaritätsprofile
  • Rangordnungsfragen
  • Platzhalterfragen
  • Ortungsfrage
  • Fortsetzen von Fragebögen
  • Unvollständige Onlinebewertungen löschbar
  • CAPTCHA-Abfrage vor Absenden eines Fragebogens
  • Eingabebestätigung pro Frage
  • Prüfseite vor dem Absenden
  • Bestätigungs-E-Mail und alle dazugehörigen Parameter
  • Link zur Zusammenfassung anzeigen
  • PDF-Quittung

Der Softwarehersteller arbeitet daran, diese Inhalte zukünftig für einen barrierefreien Online-Bogen nutzbar zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.10.2022 erstellt.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns gerne:

✉  umfragen@stadt.wolfsburg.de ✆ 05361 28-2675

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

✉  schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de ✆ 0511 120-4010